Dauerhafte organische Schadstoffe = Dauergifte
Besonders gefährliche Unweltschadstoffe sind die dauerhaften organischen Schadstoffe. Entsprechend ihrer englischen Bezeichnung, Persistent Organic Pollutants werden sie auch POP's oder kurz Dauergifte genannt. Sie zeichnen sich aus durch
Die Langlebigkeit vieler Dauergifte ist überwiegend auf den Gehalt an den Halogenatomen Chlor, Brom und/oder Fluor sowie auf die aromatische Struktur, die als Grundbaustein den stabilen Benzolring nutzt, zurückzuführen. Bekannte Vertreter sind Produkte aus der Chlor-, Fluor- oder Bromchemie wie Insektengifte DDT und Dieldrin, Kühl- und Isoliermittel aus PCB oder Phthalate als Weichmacher für PVC. Als Nebenprodukte von Verbrennungsprozessen und der Chemieindustrie entstehen u.a. Dioxine, Furane und PAKs. |
Dauergifte sind nicht in Wasser löslich, aber gut in Fett. Deshalb reichern sie sich vor allem in Lebewesen an wie in der Muttermilch, in Fettdepots, im Gehirn oder in der Leber. Infolge ihrer Langlebigkeit sind sie in Natur und Umwelt nur schwer abbaubar. Es können Jahrzehnte vergehen, bis die Konzentration eines Stoffes in der Luft, im Boden oder im Wasser auch nur halbiert ist. Ebenso widerstehen sie körpereigenen Abwehrmechanismen, wenn sie erst einmal von Mensch oder Tier aufgenommen wurden. Aufgrund ihrer hohen Verweilzeit können sie sehr lange in den natürlichen Kreisläufen ihre Schadwirkung entfalten.
Die Langlebigkeit der Dauergifte begünstigt ihre globale Verbreitung, so dass sie auch im letzten Winkel der Erde zu finden sind. Tausende von Kilometern werden sie transportiert und sind im Regen vom Amazonas genauso nachzuweisen wie im Eis der Antarktis. Endgültig lagern sie sich schließlich in den Weltmeeren ab. Besonders betroffen sind aber die kalten Regionen der Erde. In einem Prozess, der globale Destillation genannt wird, werden die Schadstoffe bis in die Arktis verfrachtet. |
Die so genannte POP-Konvention bzw. das Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 hat die zwölf klassischen Dauergifte weltweit verboten. Das UN-Abkommen trat mit der Unterzeichnung Frankreichs am 17. Mai 2004 in Kraft. Letztere werden auch als "Das dreckige Dutzend" bezeichnet. Darunter befinden sich acht Pflanzenschutzmittel wie DDT und Aldrin, die Industriechemikalie PCB, die überwiegend als Kühl- und Isolierflüssigkeit eingesetzt wird und zwei Gruppen von Nebenprodukten, nämlich Dioxine und Furane. In den westlichen Industrieländern sind diese Schadstoffe bereits völlig oder weitestgehend verboten während sie in den Entwicklungsländern mangels preiswerter Alternativen weiterhin angewendet werden. In Ländern wie Indien, Argentinien und Mexiko werden sie weiter hergestellt und eingesetzt. Langfristig geht es bei den Verhandlungen aber auch um die Dauergifte der neuen Generation, die von den Industrienationen entwickelt und zur Anwendung gebracht wurden, teilweise sogar als Ersatz der klassischen Dauergifte, und im Vorfeld hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials offensichtlich nicht ausreichend untersucht wurden. Es handelt sich dabei um Stoffe wie
So ist z.B. ökologischer und gesundheitsverträglicher Brandschutz mit ungefährlichen Alternativmaterialien wie etwa Aluminiumoxid ebenfalls möglich. |