Grenzwerte |
Die Beurteilung der Immissionen von Luftschadstoffen erfolgt durch Vergleich der Messergebnisse mit verschiedenen Beurteilungswerten wie Grenz-, Richt-, Prüf-, Schwellen- und Zielwerte, die in nationalen und internationalen Gesetzen und Richtlinien des Bundes, der Europäischen Union - EU sowie der Weltgesundheitsorganisation - WHO enthalten sind. Die aktuellen Immissionsgrenz-, -richt- und -leitwerte können Sie hier in einer UMAD-Dokumentation im pdf-Format über Acrobat Reader einsehen. |
Grenzwerte bezeichnen die rechtlich zulässigen Höchstwerte für Schadstoffe in der Luft, in Nahrungsmitteln und Trinkwasser und sollen Mensch und Natur nach Möglichkeit vor schädlichen Beeinträchtigungen schützen. Grundlage zur Ermittlung von Grenzwerten sind Wirkungsschwellen einschl. der Kenntnisse über Wirkungsprofile, d.h. über reversible oder irreversible Auswirkungen von Schadstoffen. Toxikologisch begründete Grenzwerte werden auf der Grundlage sämtlicher Informationen über die
als höchste unwirksame Dosis festgelegt. Diese wird um einen Sicherheitsfaktor erniedrigt, um sowohl unterschiedliche Empfindlichkeiten zwischen Tier und Mensch als auch individuelle Empfindlichkeiten innerhalb der Bevölkerung zu berücksichtigen. |
Methoden zur Untersuchung der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit als Basis für die Festlegung von Grenzwerten sind Tests an Zellkulturen oder Enzymsystemen, Tierversuche am lebenden Organismus, Biomonitoring, d.h. Ermittlung von Stoffkonzentrationen in Körperflüssigkeiten und Geweben, Untersuchungen an freiwilligen Personen, epidemiologische Untersuchungen und/oder Auswertung von Morbiditäts- und Mortalitätsstudien. |
Für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe können keine Grenzwerte angegeben werden, weil bereits kleinste Mengen Schädigungen verursachen können, die sich nicht mehr zurückbilden. Ihre Wirkung ist also irreversibel. In Abhängigkeit von der Gesamtdosis und Einwirkdauer können die Schäden bis zur Bildung von Tumoren führen.
Für die wenigsten Stoffe existieren Grenzwerte. Von den meisten Umweltschadstoffen, die der Mensch absichtlich oder unabsichtlich in den Kreislauf der Natur eingebracht hat, steht bis heute noch nicht fest, welche gesundheitlichen Schäden sie beim Menschen zur Folge haben. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen ist eine direkte Beziehung zwischen Ursache (Schadstoff) und Wirkung (Krankheit) aufgrund der komplexen Vorgänge im menschlichen Organismus nur schwer nachzuweisen. Zum anderen werden Tag für Tag viele verschiedene Schadstoffe aufgenommen, deren Wirkung sich im Körper addieren, eventuell sogar potenzieren kann. Der Nachweis, dass ein Einzelstoff ein bestimmtes Krankheitsbild verursacht, ist demnach sehr schwierig. |
Für eine Anzahl von Stoffen sind Grenzwerte festgelegt, um Entscheidungen im Rahmen des gebietsbezogenen oder anlagenbezogenen Immissionsschutzes rechtssicher treffen zu können. Kritisch ist allerdings anzumerken, dass sich die darauf beziehenden Regelungen meist auf ausgewählte Anlagen oder Gebiete begrenzen (z.B. im Rahmen von Luftreinhaltemaßnahmen) und Aufgaben der allgemeinen Senkung der mittleren Belastungspegel zum Ziel haben. Dadurch, dass im Bezugszeitraum dieser Grenzwerte einzelne, ausgesprochen kurzeitig auftretende Spitzenwerte nicht berücksichtigt sind, können sich für einen Menschen, der sich in diesem Zeitraum am Wirkungsort aufhält, durchaus Gesundheitsgefährdungen trotz deutlicher Unterschreitung der vorgeschriebenen Grenzwerte ergeben.
Unter dem Vorsorgeaspekt ist davon auszugehen, dass die mittlere Belastung und einzelne Belastungsspitzen in "Kindernasenhöhe" höher sind als im Atembereich eines erwachsenen Menschen oder in der Ansaughöhe der Messstationen zur Überwachung der Luftgüte. Verkehrsverursachte Luftschadstoffe werden direkt über dem Boden emittiert, so dass in geringer Höhe eine noch nicht so ausgeprägte Verdünnung durch Vermischungsprozesse zu vermuten ist. Es ist daher nicht auszuschließen, dass unter diesem Aspekt das Risiko einer Gesundheitsgefährdung der Kinder durch Schadstoffe deutlich höher ist als beim Durchschnitt der Bevölkerung. |
Obwohl die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu einer deutlichen Abnahme der mittleren Belastung in den langjährigen Messreihen geführt hat, steigt die Anzahl der Lungenerkrankungen und die der allergischen Reaktionen in der Bevölkerung weiter an. Deshalb sollten Vorsorgemaßnahmen sich nicht nur am derzeitigen Stand der Gesetzgebung orientieren, sondern Umweltqualitätsziele festlegen, die die Senkung von Belastungen weit unter die derzeit gültigen Richt- und Grenzwerte beinhalten. |
Kombinationswirkungen also die
Potenzierung von Giften und additive Effekte bei der Ableitung von Grenzwerten
sind noch nicht abschließend erforscht. Es ist deshalb besonders wichtig, die Einhaltung
von Einzelgrenzwerten als alleinigen Maßstab für
den Schutz der Gesundheit ständig zu hinterfragen und wissenschaftlich zu
begleiten. Da einzelne Grenzwerte häufig einen Kompromiss zwischen toxikologischem
Wissen und technischer Realisierbarkeit darstellen, werden sie als Vorsorgewerte
entsprechend den fortschreitenden Erkenntnissen in der Wissenschaft und
dem neuesten Stand der Technik überprüft und gegebenenfalls
korrigiert. |
Mit dem 1999 begonnenen
Aktionsprogramm "Umwelt
und Gesundheit" hat die Bundesregierung erstmals ein Konzept festgelegt,
um die gesundheitlichen Folgen von Umwelteinwirkungen zu begrenzen. Es vernetzt
die Politikbereiche Umwelt-, Gesundheit- und Verbraucherschutz auf Ebene
der beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden. Die Botschaft des Aktionsprogramms
lautet: Umwelt und Gesundheit gehören zusammen – Umweltschutz ist nachhaltige
Gesundheitsvorsorge. Schwerpunkt sind Kinder und Jugendliche. Es fördert
Forschungsprojekte und Informationskampagnen im Bereich Umwelt, Gesundheits-
und Verbraucherschutz in mehreren Bundesländern. Im Rahmen des Aktionsprogramms wurde das Projekt
Kinder-Umwelt-Gesundheit
in den neuen Bundesländern vom Bundesumweltministerium gefördert. |